camr2018/ausschreibung
Private Arbeitsübersetzung. Es gelten die Originale:
Notice of Race
(Ausschreibung)
des 19. Colin Archer Memorial Race.
Organisiert von
der Stichting Colin Archer Memorial Race, Groningen
und der
Stiftelse Colin Archer Memorial Race, Larvik
.
Start am Samstag, 21. Juli 2018 um 16.30 Uhr von Lauwersoog.
Das Colin Archer Memorial Race (CAM-Race) findet zum 19. Mal statt und startet am 21. Juli 2018 zu einer Wettfahrt über das Wattenmeer, die Nordsee und den Skagerrak, von Lauwersoog (NL) nach Larvik (N).
1. Regeln
1.1 Die Wettfahrt wird nach den Wettsegelbestimmungen 2017-2020 gesegelt. Wo in diesem Regeln von der nationalen Autorität die Rede ist, bedeutet das für das CAM-Race den Niederländischen Watersportverbond.
1.2 Die Bestimmungen des Watersportverbond sind anwendbar.
1.3 Diese Ausschreibung
1.4 Die Segelanweisungen des 19. CAM Race.
1.5 Die Internationalen Regeln zur Kollisionsverhütung auf See 1972 (KVR).
1.6 DieBestimmte Regeln der Bestimmungen des World Sailing Special Offshore Regulations – Auszugs für Einrumpfboote der Kategorie 2 (Version 0.2-26 Januar 2017). Die Regeln, die in Kraft sind, werden in die Ausrüstungsliste übernommen.
1.7 Die Klassenregeln, soweit sie anwendbar sind.
2. Werbung
2.1
3. Teilnahmeberechtigung und Registrierung
3.1 Die Mindestlänge der teilnehmenden Boote beträgt 7,50 Meter.
3.2 Die Anzahl der Besatzungsmitglieder besteht aus mindestens 3 Personen. Diese Bedingung gilt nicht für die Twohanded-Klasse.
3.3 Das CAM Race wurde für folgende Klassen ausgeschrieben:
- Multihulls, nach dem Texel-Yardstick
- Ungemessene Boote segeln unter SW-Handicap
- Boote in der Zweihandklasse mit einem gültigen ORC-Zertifikat, Boote in dieser Klasse mit einem ORC- Messbrief und IRC-Zertifikat haben die Möglichkeit, im ORC wie im IRC doppelt zu zählen. *)
- Boote mit einem gültigen ORC-Messzertifikat
- Boote mit einem gültigen IRC-Zertifikat
- Bei ausreichenden Anmeldungen können Einheitsklassen gebildet werden. Bei ausreichender Beteiligung kann die Organisation die Klassen in Gruppen aufteilen oder bei unzureichender Beteiligung Klassen zusammenfassen oder Klassen löschen.
*)Für die Twohanded-Klasse gelten andere Bedingungen:
- Der Skipper und Co-Skipper sind am Startdatum mindestens 18 Jahre alt.
- Ein gültiges Erste-Hilfe-Zertifikat ist für 1 Besatzungsmitglied obligatorisch
- Für 1 Besatzungsmitglied ist ein gültiges Offshort Personal Survival Training-Zertifikat erforderlich.
- Der Skipper und der Co-Skipper hatten in den letzten 2 Jahren nachweislich
ein Offshore-Renneneinen Offshore-Törn von mindestens 100 Meilen mit dem gleichen Boot und der gleichen Mannschaft gesegelt.
3.4 Die Teilnahme berechtigter Boote kann ab dem 15. Dezember 2017 über die Website registriert werden: http://www.camr.nl/inschrijven“
4. Registrieren
4.1 Die Anmeldegebühr für das 19. CAM-Race beträgt € 325,-. Wenn die Anmeldegebühr vor dem 1. Juni 2018 auf dem Bankkonto der CAMR-Stiftung ist, gilt eine Ermäßigung von € 50, – und ist die Anmeldegebühr € 275,-.
Der Betrag erhöht sich um 45 € für jedes Besatzungsmitglied oberhalb der Mindestbelegung von 3 Menschen. Die Anmeldegebühr beinhaltet T-Shirt, Grill und den angebotenen Busverkehr in Norwegen
4.2 Eine Registrierung ist gültig, wenn die Anmeldegebühr überwiesen und empfangen wurde.
4.3 Wird das Rennen aufgrund unvorhergesehener Umstände abgesagt, behält sich der Vorstand das Recht vor, keine oder nur teilweise Erstattung der bereits bezahlten Anmeldegebühr zu leisten.
4.4 Wenn ein Boot seine Registrierung mehr als 30 Tage vor dem Tag des Starts storniert, werden 50% der bereits bezahlten Anmeldegebühr erstattet. innerhalb von 30 Tagen vor dem Start wird die Anmeldegebühr nicht zurückgezahlt.
4.5 Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 140 Boote begrenzt, die Teilnahme erfolgt in der Reihenfolge der gültigen Anmeldungen.
4.6 Die Anmeldegebühr muss auf das Bankkonto der Stichtiing Colin Archer Memorial Race überwiesen werden unter Angabe von CAM Race 2018 mit Schiffsname und Segelnummer. Die Kontonummer lautet:
NL80ABNA0605279993
5. Regattabüro
Das Regattabüro in Lauwersoog
Noordergat 3,
9976 VR Lauwersoog.
Tel.: 0031 6 2937 95 95
Während der Öffnungszeiten auch über UKW-Kanal 88 erreichbar, Rufzeichen „Colin Archer“.
Öffnungszeiten:
Samstag | 14. Juli | 13.00-18.00 Uhr |
Sonntag | 15. Juli | 9.00-18.00 Uhr |
Montag | 16. Juli | 13.00-18.00 Uhr |
Dienstag | 17. Juli | 13.00-18.00 Uhr |
Mittwoch | 18. Juli | 9.00-18.00 Uhr |
Donnerstag | 19. Juli | 9.00-18.00 Uhr |
Freitag | 20. Juli | 09.00-20.00 Uhr |
Das Regattabüro in Stavern
Dieses befindet sich im
Yachthafen von Stavern.
Während des Zieleinlaufs der Teilnehmer bis zur Preisverleihung ist dieses Büro geöffnet und erreichbar auf:
Tel.: (0047) 984 723 66, (0031) 6 2937 95 95 und UKW-Kanal 88.
6. Programm
6.1 Boote können vorab von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern des Wassersportvereins, dem der Skipper angehört und der nicht am CAM-Race teilnimmt, inspiziert werden. Bei diesen Booten wird außerdem die CAMR-Organisation 5 zufällige Gegenstände aus der Ausrüstungsliste überprüfen. Wenn das Ergebnis positiv ist, wird die Organisation dieses Boot als genehmigt bewerten.
6.2 Die Überprüfung der Boote auf Ausrüstung und Seetauglichkeit wird im Hafen von Lauwersoog stattfinden. Die Boote müssen spätestens am Donnerstag, 19. Juli 2018, bis 8.00 Uhr einsatzbereit sein. Von diesem Moment an muß die verantwortliche Person an Bord oder jemand, der im Namen der verantwortlichen Person handeln darf, an Bord sein.
6.3 Wenn das Ergebnis der Inspektion nicht zufriedenstellend ist, findet spätestens am Freitag, 20. Juli 2018 um 12.00 Uhr, eine neue Inspektion statt.
6.4 Der Start des 19. CAM Race findet am Samstag, 21. Juli 2018 um 16.30 Uhr vor der Hafenmündung des Hafens von Lauwersoog statt.
7. Vermessung.
7.1 Skipper, die an diesem Rennen in einer gemessenen Klasse teilnehmen, müssen einen gültigen Meßbrief besitzen und müssen ihn zum Zeitpunkt der Registrierung in Lauwersoog vorweisen können.
8. Identifikation
8.1 Boote mit einem Tonnagezertifikat müssen die Segelnummer und das Nationalitätskürzel, die von der nationalen Schiffsautorität vergeben werden, am Großsegel führen.
8.2 Boote ohne Zertifikat und ohne Segelnummer erhalten eine Nummer. Die Ziffern davon müssen mindestens 20 x 30 cm groß und die Farbe schwarz oder weiß sein. Diese Nummer muss mit einem übereinstimmen kontrastierenden Hintergrund vor der Inspektion des Bootes sind auf beiden Seiten an der Seereling so angebracht sein, dass sie vom Startschiff aus gut sichtbar sind. Diese Zahlen muss man selbst anfertigen (lassen).
8.3 Wenn die angegebenen Identifikationsdaten nach der Registrierung geändert werden, muss der Teilnehmer die CAMR-Wettfahrtleitung informieren. Ein falscher Bootsname, Segelnummer, MMSI-Nummer oder zugewiesene Nummer kann zum Ausschluss von der Teilnahme führen.
9. Segelanweisungen
9.1 Die Segelanweisungen sind auf der Website der Organisation verfügbar, sobald diese Ankündigung veröffentlicht wurde: www.camr.nl. Außerdem werden sie zusammen mit anderen Informationen bei der Registrierung ausgegeben.
10. Die Bahn
10.1 Abhängig von den erwarteten Wetterbedingungen wird die Organisation eine Bahn für jede Startgruppe ankündigen. Die Kurse A und B haben eine Länge von ca. 390 und 450 Meilen. Die Bahnen werden auf dem Startschiff angezeigt werden und auch auf dem UKW-Kanal 88 wird bekannt gemacht, welche Bahn die aktuelle Startgruppe segeln muß.
11. Standort
11.1 Anhang A zeigt den Standort des Jachthafens, des Außenhafens und des Startgebietes.
11.2 Boote müssen jederzeit die Anweisungen der Organisation befolgen.
11.3 Boote müssen sich in dem ihnen zugeteilten Hafen befinden.
12 Funkkommunikation / Elektronische Werkzeuge
12.1 Es gibt keine Beschränkung für die Verwendung von elektronischen Geräten an Bord. Jede Navigationsmethode ist erlaubt, sofern öffentliche Informationen verwendet werden.
12.2 Ein Funkgerät ist obligatorisch. Empfohlen wird ein sogenanntes Kombi-Marifoon. Ein Kombi-Radio hat zwei Programme, nämlich eines für die Binnenschifffahrt (Inland, ATIS, 1 Watt) und eines für Seeschiffe (Int. Seefahrt, DSC, maximal 25 Watt). Benutzer müssen im Besitz eines Betriebszertifikats und eines gültigen Marcom-B-Zertifikats sein. Die Funkanlage muss funktionsfähig an Bord durch eine zuständige Behörde genehmigt werden. Der Zulassungsnachweis, datiert nach dem 1. Januar 2018, soll bei der Inspektion der Boote in Lauwersoog vorgelegt werden. Das Fehlen dieses Inspektionszertifikats führt automatisch zum Ausschluss.
12.3 Ein Empfänger von Schiffsberichten ist obligatorisch. Empfohlen wird ein SSB-Empfänger, Navtex und / oder ein PC mit Satellitenempfänger.
12.4 Eine Notmeldungsboje (EPIRB) ist obligatorisch. Sie benötigen eine 406-MHz-EPIRB, Mindestkategorie II. Für die Verwendung einer EPIRB muss diese mit einer gültigen MMSI-Nummer programmiert und bei der Agentshap Telecom registriert werden. Auch hier muss der Benutzer ein gültiges Marcom-B-Zertifikat besitzen. Das Ablaufdatum Ihrer Batterie-EPIRB muss mindestens während des CAM Race 2018 gültig sein.
12.5 Ein AIS-Funkgerät wird empfohlen und sollte, falls vorhanden, während des gesamten Rennens eingeschaltet sein. Der Benutzer eines AIS-Transceivers muss im Besitz eines Marcom-B-Zertifikats sein.
Hier ist überall von der Agentshap Telecom bzw. Marcom B die Rede; mir wurde per Email zugesichert, dass die deutschen Zertifikate und Lizenzen akzeptiert werden. Prüfung der Funkanlage in 2018?
13 Motor
13.1 Boote müssen mit einem Motor ausgestattet sein, der über ausreichende Kapazität verfügt, um das Boot in ruhigem Wasser mit mindestens einer Geschwindigkeit von (1,81 x √ LWL) Knoten (LWL = Länge der Wasserlinie in Metern) antreiben zu können.
14 Automatische Lenkung.
14.1 Die Verwendung eines automatischen Lenksystems ist zulässig, sofern Ausguck gehalten wird.
15 Wechsel der Mannschaft
15.1 Besatzungsmitglieder dürfen das Boot jederzeit während des Rennens verlassen, aber nicht zurückkehren oder ersetzt werden. Dies muss auf einem Wettfahrtformular angegeben werden.
15.2 Wenn dadurch die Anzahl der Besatzungsmitglieder unter die Mindestanzahl fällt, wird das Boot disqualifiziert.
16 Preise
16.1 Vor dem Grillen am Donnerstag, den 26. Juli 2018(verschoben auf Mittwoch, 25. Juli, siehe Übersetzung Anhang A und Änderungsmitteilung) findet die Preisverleihung in Larvik statt.
17 Verantwortlichkeitserklärung
17.1 Der Verantwortliche an Bord oder der Eigner des Bootes muss ein Formular unterschreiben, in dem er sich mit allen Bedingungen und Anforderungen einverstanden erklärt.
18 Haftungsausschluß
18.1 Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr am Rennen teil. Siehe Regel 4, „Entscheidung zur Wettfahrt“. Die Organisatoren übernehmen keine Haftung für Sachschäden oder persönliche Verletzung oder Tod im Zusammenhang mit oder vor, während oder nach dem Rennen.
18.2 Wird ein Verfahren von einem Teilnehmer gegen die Veranstalter, die Organisation und Unterstützung von Wassersportvereinen oder des Wettbewerbsausschusses und ihre Assistenten angestrengt, so liegt die Zuständigkeit in den Niederlanden bei dem Amtsgericht in Groningen. Die Rechte und Pflichten werden von niederländischem Recht abgeleitet.
19 Versicherung
19.1 Jedes teilnehmende Boot muss mit einem Mindestbetrag von 1.500.000 € pro Vorfall oder Gegenwert davon für gesetzliche Haftpflichtansprüche versichert sein.
19.2 Eine (Kopie der) Versicherungspolice muss auf Anfrage vorgelegt werden.